Petri Heil !




Sportfreunde der Angelfischerei aus nah und fern sind bei uns herzlich willkommen.

Nach Erwerb des Erlaubnisscheines unseres Vereines bzw. des Gewässerfonds des VANT e.V. darf entsprechend der Gewässerordnung in der Ilm und Saale geangelt werden.
Voraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheines ist die Vorlage eines gültigen staatlichen Fischereischeines.

Der Erwerb eines Erlaubnisscheines unseres Vereines
ist z.Zt. möglich:

       in 99518 Großheringen

                bei: "Gutshof Großheringen", Str. der Genossenschaft 2,(Frau Sauer)
                und  "Minimarkt"             Obergasse 12, (Frau Planert)

sowie  in 99518 Niedertrebra

                im "Angel-und Freizeitshop" , Schulgasse 1


für   die Saale:        10 Euro eine Tageserlaubnis (24 Std.)
                        25 Euro eine Wochenerlaubnis und
                        60 Euro eine Jahreserlaubnis und
für  Saale und Ilm:    100 Euro eine Jahreserlaubnis (Ilm: Nachtangelverbot!).
         

Damit das Angeln in unseren Pachtgewässern eine ungetrübte Freude bleibt, sollten die Gewässerordnung und Hegemaßnahmen für die Pachtgewässer des Angelvereines Großheringen e.V. strikt eingehalten werden.

Wir wünschen allen Gastanglern einen angenehmen Aufenthalt an unseren Gewässern, in Großheringen und in der unmittelbaren Umgebung, der "Toscana des Ostens".
Wer gern länger bleiben möchte, den stehen Übernachtungsmöglichkeiten in Großheringen und bis zu 4 km Entfernung zur Verfügung(natürlich auch in größerer Entfernung).

Und sollte jemand des Angelns müde geworden sein, der findet in unserer sehr schönen Gegend auch Erholung und Entspannung bei Sehenswerten aus Vergangenheit und Gegenwart.

Dazu mehr auf der Seite "Großheringen" bzw. auf Anfragen über "Kontakt".

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Gewässerordnung

  1. Für die Ausübung des Angelns in der Ilm, Saale und Kiesgrube(Gemarkung Großheringen, Bad Sulza, Kaatschen-Weichau) gelten die Bestimmungen der ThürFischVO vom 28.06.2006.
    1. Gastanglern mit Erlaubnisschein des Vereines bzw. des Gewässerfonds des VANT e.V. ist das Angeln in Ilm und Saale gestattet.Beachten: Nachtangelverbot für die Ilm!
    2. Kinder u. Jugendliche (10-14 J.)benötigen einen Jugendfischereischein,der ohne Fischerprüfung erworben werden kann. Sie dürfen jedoch nur in Begleitung u. unter Anleitung eines Erwachsenen mit gültigen Fischereischein und nur mit 2 Friedfischangeln angeln. Das Raubfisch- und Nachtangeln ist ihnen nicht gestattet.
  2. Die Benutzung der Spinn- und Köderfischangel ist in der Zeit vom 15.02. bis 30.04. nicht gestattet.
  3. Pro Angeltag dürfen nur 4 Feinfische, darunter 2 der Arten: Hecht, Aal, Karpfen, Zander bzw. 3 Salmoniden (jedoch nur 1 Äsche)dem Gewässer entnommen werden.Die Fänge sind sofort einzutragen. Die Mindestmaße für Salmoniden sind auf 30 cm festgelegt.
  4. Köderfische dürfen nur tot und nur in dem Gewässer, aus dem sie stammen, verwendet werden. Die Köderfischsenke 1x1 m ist erlaubt.
  5. Der Angler muß beim Angeln Hakenlöser, Maßband und Unterfangkescher mitführen und sofern es geboten ist, auch einsetzen.
  6. Mitzuführende Papiere, die dem Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen sind:
    1. Fischereischein, Merkblatt und Fangstatistik
    2. gültiger Erlaubnisschein des Vereines bzw. des Gewässerfonds des VANT e.V.
  7. Der Angelplatz ist sauber zu halten und sauber zu verlassen.



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Letzte Aktualisierung am 17.08.2011
© Gert Senf