Angelverein Großheringen e.V.
Angelverein Großheringen e.V.

Merkblatt für unsere Vereinsgewässer...     Stand: 2022

Dieses Merkblatt erhält man im Zusammenhang mit einem Erlaubnisschein bzw. mit dem Gewässerverzeichnis.

Den Inhalt dieses Merkblattes sowie des Gewässerverzeichnisses wird mit dem Erhalt zur Kenntnis genommen und ebenfalls die darin enthalten Bestimmungen.

Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Merkblattes und des Erlaubnisscheines werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß §52 ThürFischG geahndet. 

Gewässerverordnung und Hegemaßnahmen für die Pachtgewässer unseres Vereins...

1. Mindestmaße und Schonzeiten

Art

Mindes-maß

Schonzeiten

Insgesamt dürfen aus allen Pachtgewässern pro Tag entnommen werden:

Aal

50 cm

01. November bis 28. Februar

3

Äsche

35 cm

01. Februar bis 31. Mai

1

Bachforelle

30 cm

01. Oktober bis 31. März

2

Bachsaibling

30 cm

01. Oktober bis 31. März

1

Barbe 40 cm 01. April bis 31. August 1

Döbel

25 cm

-

unbegrenzt (10)

Hasel

20 cm

01. April bis 31. Mai

unbegrenzt (10)

Hecht

60 cm

15. Februar bis 30. April

1

Karpfen

40 cm

-

2

Regenbogenforelle

30 cm

01. Oktober bis 31. März

2

Rotfeder

15 cm

-

unbegrenzt (10)

Schleie

30 cm

-

2

Wels

50 cm

-

unbegrenzt (10)

Zander

50 cm

15. Februar bis 31. Mai

1

2. Bestimmungen für die Kiesgrube und Alte Saale

  • Zelten ist nur mit Genehmigung des Gewässerwarts erlaubt.
  • Mit Handangel oder Köderfischsenke gefangene Giebel dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. 
  • Das Anfüttern ist vom 01. Oktober bis 31. März nicht erlaubt.
  • In der Kiesgrube ist das Spinnangeln und Flugangeln nicht erlaubt.
  • In der Alten Saale ist das Spinnangeln und Flugangeln vom 01. Oktober bis 15. Februar erlaubt. 

3. Bestimmungen für die Ilm

  • Das Spinnangeln, Köderfischangeln und Flugangeln ist vom 01. Oktober bis 31. März nicht gestattet. 

4. Bestimmungen für Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre

  • Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre) benötigen einen Jugendfischereischein, der ohne Fischereiprüfung erworben werden kann.
  • Kinder und Jugendliche dürfen jedoch nur in Begleitung und unter Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein angeln.
  • Erlaubt sind 2 Friedfischangeln.
  • Das Raubfisch- und Nachtangeln ist nicht gestattet.

5. Bestimmungen für das Angeln

  • Der Angler muss beim Angeln Hakenlöser, Maßband und Unterfangkescher mitzuführen und sofern er geboten ist auch einzusetzen. 
  • Mitzuführende Papier die den kontrollberechtigten (Fischereiaufseher sowie Voestandsmitglieder) auf Verlangen vorzuzeigen sind. 

Sonstige Bestimmungen

  • Bei Verstößen gegen die fischereirechtlichen Bestimmungen, des Tieschutz-, Umwelt- und Naturschutzzrechtes sowie die Gewässerordnung des Vereines erfolgt entschädigungsloser Einzug des Angel-Erlaubnisscheins.
  • Für die Anfahrt und den Aufenthalt an den Gewässern gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVO ds Naturschutz- und Umweltrechtes.
  • Insbesondere ist das Befahrenund Betreten gesperrter Wege und Flurstücke einschließlich Wiesen und Weiden untersagt. Für Verstöße und Schäden hat der Verursacher Ersatz zuleisten.
  • Die Mitglieder des Vorstandes des Angelvereins Großheringen e.V. sind befugt, die Einhaltung der Gewässerordnung durch die Mitglieder des Vereins an oben genannten Gewässern zu kontrolieren

Disziplin, Ordnung und Sauberkeit an unseren Gewässern gehören zu den obersten Geboten und sind Ehrensache.

6. Außer den geänderten Mindesmaßen und Schonzeiten für unsere vier Pachtgewässer gelten alle Vorschriften der gültigen Thüringer Fischereiverordnung

In den Gewässern Alte Saale und Kiesgrube gelten:

  • Entweder 2 Friedfischangeln, oder 1 Raubfisch- und  1 Friedfischangel, oder 1 Spinnangel, oder eine Flugangel. 
  • Eine Köderfischsenke zählt als eine Handangel.

Gefangene und zur Mitnahme bestimmte Fische aus der Saale (Gew. 1), Ilm (Gew. 2), Kiesgrube (Gew. 3) und Alte Saale (Gew. 4) sind in die Fangliste einzutragen. Die Fangliste bekommt man mit den Erlaubnisschein für unsere Pachtgewässer.

 Saale (Gew.1)

 Ilm  (Gew. 2)

Kiesgrube (Gew. 3)

Alte Saale (Gew. 4)

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© Doreen Gebhardt